GSOG

Schulsozialarbeit

Was ist Schulsozialarbeit?

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Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe und bietet Unterstützung wie Beratung bei persönlichen, schulischen und familiären Konfliktsituationen und versucht, gemeinsam mit den Betroffenen individuell und zeitnah eine Lösung zu finden.

Wer macht die Schulsozialarbeit?

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Melanie Schmidt
 
            
erreichbar dienstags von 07:00 – 13:00 Uhr
 
07561/985 96 31
0159/044 629 06
melanie.schmidt@leutkirch.de

oder persönlich vor Ort an der Grundschule Oberer Graben im Kinderbüro, (Raumnummer 24) im Oberen Graben 17, 88299 Leutkirch im Allgäu
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Judith Auer
                    
 
erreichbar mittwochs 8:00-10:30 Uhr, Donnerstag und Freitag 8:00-12:30 Uhr
 
07561/985 96 31
0152 06171072
judith.auer@leutkirch.de

oder persönlich vor Ort an der Grundschule Oberer Graben im Kinderbüro, (Raumnummer 24) im Oberen Graben 17, 88299 Leutkirch im Allgäu

Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges, kostenfreies
vertrauliches Angebot für...

Schüler*innen

…bei Schwierigkeiten/Konflikten in der Schule
…bei familiären Konflikten
…bei persönlichen Problemen
…bei der Vermittlung und Begleitung zu anderen Stellen
 
 
Eltern und Personensorgeberechtigte

…zur Beratung bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen
…bei schulischen Problemen ihrer Kinder
…bei der Suche nach weiteren Hilfs- und Fachdiensten
 
 
Lehrer*innen

…bei Konflikten in der Klassengemeinschaft
…gemeinsame Suche nach Lösungen bei individuellen Problemen der Schüler
…bei der Durchführung gemeinsamer Projekte (z. B. Prävention von Mobbing)

Wie arbeitet die Schulsozialarbeit?

In der Einzellfallhilfe werden gemeinsam mit dem Betroffenen individuelle Strategien und Lösungswege zur Bewältigung seiner Problemlage erarbeitet, auch bei akuten Krisen.
 
In der sozialpädagogischen Gruppenarbeit wird das soziale Lernen innerhalb von Kleingruppen oder Klassen gefördert.
 
Schulsozialarbeit kooperiert mit Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe, der Grund- und Werkrealschule Wuchzenhofen, der Grundschule Ausnang, sowie anderen Einrichtungen im Gemeinwesen.

Alle Gespräche und Beratungen finden vertraulich statt, die Inhalte unterliegen der Schweigepflicht.
Grenzen findet diese bei Selbst- oder Fremdgefährdung sowie bei Kindeswohlgefährdung.