GSOG

Masern

Das Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten und beim Eintritt in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Der Nachweis erfolgt bei der Schulanmeldung.

Mitverwaltung/Mitbestimmung

Die Mitwirkung in der Schule ist im Schulgesetz geregelt.
Mitwirkungsorgane sind: Klassenpflegschaft, Klassenkonferenz, Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Elternbeirat, Schulträger, untere und obere Dienstbehörde.
Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu stärken.

Mitwirkung von Eltern

Die Elternmitwirkung verwirklicht sich nach dem Schulgesetz vor allem über die Elternvertreter/innen und ihre Tätigkeit in Gremien.
Die Mitwirkung von Eltern ist aber auch direkt, z.B. bei der Organisation eines Veranstaltungsangebotes oder der Durchführung eines Schulfestes erwünscht.
Elternmitwirkung findet zudem in den Klassen z.B. bei Veranstaltungen, Wandertagen und Projekten statt.

Muttersprachlicher Unterricht

(abhängig von Zuteilung durch das Konsulat)

Für die türkischen Schülerinnen und Schüler wird Türkisch als muttersprachlicher Unterricht angeboten. Zusätzlich zum Klassenunterricht werden die türkischen Kinder einer Jahrgangsstufe durch eine türkische Lehrkraft muttersprachlich unterrichtet.
Der Unterricht umfasst die Lernbereiche Sprache, Landeskunde und Unterweisung in islamischer Religion.