Gesamtlehrerkonferenz
Die Gesamtlehrerkonferenz ist ein Beschluss fassendes Organ der Schule und besteht aus allen an der Schule Lehrenden.
Die Konferenzen sind nicht öffentlich. Neben der Gesamtlehrerkonferenz gibt es noch die Klassenkonferenz und die Fachkonferenz.
Die Konferenzen sind nicht öffentlich. Neben der Gesamtlehrerkonferenz gibt es noch die Klassenkonferenz und die Fachkonferenz.
Gottesdienst
Schülergottesdienste begleiten das Schuljahr und werden thematisch gefeiert (Erntedank, Advent, Weihnachten, Ostern).
Sie sind für die Drittklässler ein wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung auf die Erstkommunion. Information und Einladung erfolgt durch die Religionslehrerinnen.
Zum Anfang und Ende eines Schuljahres findet ein ökumenischer Schulgottesdienst statt.
Sie sind für die Drittklässler ein wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung auf die Erstkommunion. Information und Einladung erfolgt durch die Religionslehrerinnen.
Zum Anfang und Ende eines Schuljahres findet ein ökumenischer Schulgottesdienst statt.
Grundschulförderklasse (GFK)
Die GFK ist eine staatliche Einrichtung, deren Träger das Land und die Gemeinde ist.
Im Schuljahr 1991/92 wurde die GFK an der Grundschule Oberer Graben eingerichtet und ist organisatorisch der Grundschule angegliedert.
Die Aufnahme in die GFK erfolgt in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres.
Ein Kind kann dann in die GKF aufgenommen werden, wenn es vom Schulbesuch zurückgestellt wurde.
Es sind schulpflichtige Kinder, die die körperliche, geistige oder soziale Schulreife noch nicht voll erreicht haben. Zusätzliche Informationen gibt es hier.
Im Schuljahr 1991/92 wurde die GFK an der Grundschule Oberer Graben eingerichtet und ist organisatorisch der Grundschule angegliedert.
Die Aufnahme in die GFK erfolgt in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres.
Ein Kind kann dann in die GKF aufgenommen werden, wenn es vom Schulbesuch zurückgestellt wurde.
Es sind schulpflichtige Kinder, die die körperliche, geistige oder soziale Schulreife noch nicht voll erreicht haben. Zusätzliche Informationen gibt es hier.
Grundschulempfehlung
Das Übergangsverfahren an die weiterführenden Schulen ist ab dem Schuljahr 2024/2025 neu geregelt.
Informationen zum Ablauf und zu den weiterführenden Schulen erhalten die Eltern der Viertklässler in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung bald nach den Herbstferien. Die Grundlage für den Übergang bildet künftig die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz (bisher Grundschulempfehlung), das Ergebnis von „Kompass 4“ (schriftliche landesweite Arbeiten in Deutsch und Mathematik) und der Elternwille.
Neu ist neben „Kompass 4“ das Modell „2 aus 3“, welches bei der Anmeldung am Gymnasium greift.
Demzufolge kann die Anmeldung dort nur erfolgen, wenn ergänzend zum Elternwille entweder die pädagogische Gesamtwürdigung oder das Ergebnis von „Kompass 4“ eine gymnasiale Empfehlung aussprechen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht für das Kind auf Elternwunsch die Möglichkeit einen „Potenzialtest“ abzulegen. Dieser findet an einem Gymnasium statt. Erst wenn dieser erfolgreich absolviert wurde, kann die Anmeldung dort erfolgen.
Die Eltern werden bis Ende Januar zu einem persönlichen Elterngespräch von der Klassenleitung ihres Kindes eingeladen.
Informationen zum Ablauf und zu den weiterführenden Schulen erhalten die Eltern der Viertklässler in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung bald nach den Herbstferien. Die Grundlage für den Übergang bildet künftig die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz (bisher Grundschulempfehlung), das Ergebnis von „Kompass 4“ (schriftliche landesweite Arbeiten in Deutsch und Mathematik) und der Elternwille.
Neu ist neben „Kompass 4“ das Modell „2 aus 3“, welches bei der Anmeldung am Gymnasium greift.
Demzufolge kann die Anmeldung dort nur erfolgen, wenn ergänzend zum Elternwille entweder die pädagogische Gesamtwürdigung oder das Ergebnis von „Kompass 4“ eine gymnasiale Empfehlung aussprechen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht für das Kind auf Elternwunsch die Möglichkeit einen „Potenzialtest“ abzulegen. Dieser findet an einem Gymnasium statt. Erst wenn dieser erfolgreich absolviert wurde, kann die Anmeldung dort erfolgen.
Die Eltern werden bis Ende Januar zu einem persönlichen Elterngespräch von der Klassenleitung ihres Kindes eingeladen.
Gremien
Die wichtigsten Gremien an der Schule sind die Schulkonferenz, der Elternbeirat und die Konferenz der Lehrkräfte.
Daneben gibt es Fachkonferenzen, Jahrgangs- und Klassenkonferenzen. Die Einrichtung und die Befugnisse der Gremien sind weitgehend im Schulgesetz geregelt.
Daneben gibt es Fachkonferenzen, Jahrgangs- und Klassenkonferenzen. Die Einrichtung und die Befugnisse der Gremien sind weitgehend im Schulgesetz geregelt.
Grundschulverordnung
Die Einzelheiten der Organisation der Grundschule sowie des Übergangs zur Sekundarstufe I regelt die Grundschulverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie diverse Verwaltungsvorschriften.