Beratungsgespräche
Während der gesamten Grundschulzeit finden in jeder Klassenstufe verbindliche Beratungsgespräche für alle Eltern der Schüler statt.
Hierzu werden die Eltern im Laufe des Schuljahres von den Klassenlehrern/innen eingeladen.
Im Gespräch in Klasse 4 wird über die geeignete Schulform nach der Grundschulzeit und die weitere Schullaufbahn beraten.
Aufgrund dieses Gesprächs erfolgt die Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule.
Hierzu werden die Eltern im Laufe des Schuljahres von den Klassenlehrern/innen eingeladen.
Im Gespräch in Klasse 4 wird über die geeignete Schulform nach der Grundschulzeit und die weitere Schullaufbahn beraten.
Aufgrund dieses Gesprächs erfolgt die Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule.
Beratungslehrerin
Die Beratungslehrerin unserer Schule berät, begleitet oder unterstützt Sie, Ihr Kind sowie Lehrkräfte.
Ihr Aufgabenbereich umfasst Schulprobleme, Lernschwierigkeiten und Fragen zur Schullaufbahn.
Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht. Hier finden Sie den Kontakt.
Ihr Aufgabenbereich umfasst Schulprobleme, Lernschwierigkeiten und Fragen zur Schullaufbahn.
Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht. Hier finden Sie den Kontakt.
Beratungsstelle "Schulamt"
Die Beratungsstelle ist eine Einrichtung des Staatlichen Schulamtes Markdorf.
Sie unterstützt und berät Eltern, Schüler und Lehrer.
Die Beratungsstelle hilft bei Fragen zu frühkindlicher Bildung, Lernschwächen, Begabtenförderung oder Schullaufbahn.
Dies ist der Kontakt: www.schulamt-markdorf.de
Sie unterstützt und berät Eltern, Schüler und Lehrer.
Die Beratungsstelle hilft bei Fragen zu frühkindlicher Bildung, Lernschwächen, Begabtenförderung oder Schullaufbahn.
Dies ist der Kontakt: www.schulamt-markdorf.de
Beurlaubung
Anders als im Krankheitsfall (Vgl. Fehlen bei Krankheit; siehe Entschuldigungen) erfordert die Abwesenheit eines Kindes von der Schule eine Beurlaubung.
Diese Beurlaubung erfolgt durch die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer (bis zu zwei Urlaubstage) oder die Schulleitung (drei Urlaubstage und mehr).
Eine Beurlaubung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitig gestellten schriftlichen Antrag möglich.
Wichtige Gründe sind etwa Heilkuren, überregionale Sportwettkämpfe oder persönliche Gründe (Hochzeiten, Todesfälle oder Wohnungswechsel).
Weitere Informationen finden Sie in der Schulbesuchsverordnung § 4.
Diese Beurlaubung erfolgt durch die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer (bis zu zwei Urlaubstage) oder die Schulleitung (drei Urlaubstage und mehr).
Eine Beurlaubung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitig gestellten schriftlichen Antrag möglich.
Wichtige Gründe sind etwa Heilkuren, überregionale Sportwettkämpfe oder persönliche Gründe (Hochzeiten, Todesfälle oder Wohnungswechsel).
Weitere Informationen finden Sie in der Schulbesuchsverordnung § 4.
Bildungsserver
Das Land Baden-Württemberg stellt Informationen zu Schule und Bildung, z.B. Gesetze, Rahmenlehrpläne, Projekte und Wettbewerbe auf dem Bildungsserver www.schule-bw.de zur Verfügung.
Briefkasten
Der Briefkasten der Schule befindet sich an der Eingangstür zur Schülerbetreuung auf der Nordseite des Schulgebäudes (Richtung Schwimmbad).
Bücherei
An unserer Schule gibt es eine Schülerbücherei.
Der Raum kann von den Klassen für Lesezeiten genutzt werden.
Zudem erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Leseausweis und haben die Möglichkeit, Bücher auszuleihen.
Der Raum kann von den Klassen für Lesezeiten genutzt werden.
Zudem erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Leseausweis und haben die Möglichkeit, Bücher auszuleihen.
Bürozeiten
Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.