GSOG

VERA (Vergleichsarbeiten)

Das Projekt VERA (Vergleichsarbeiten in der Grundschule) ist eine flächendeckende Lernstandserhebung, die in allen Bundesländern in den Fächern Mathematik und Deutsch durchgeführt wird.
Die Vergleichsarbeiten sollen fachliche, fachdidaktische und pädagogisch-psychologische Impulse für Schul- und Unterrichtsentwicklung bieten.
Die aktive Beteiligung an der Durchführung und Auswertung soll zu schulinterner Kooperation und Diskussion über z.B. Standards, Unterrichtsgestaltung oder Beurteilungspraxis anregen. VERA wird am Ende der Klasse 3 durchgeführt.
Zu Beginn der Klasse 4 erhalten Eltern schriftlich Rückmeldung zu den Vergleichsarbeiten.


Verkehrssituation

Die Verkehrssituation am Oberer Graben ist beengt und unübersichtlich.
Werden Kinder morgens bis vor die Schule gefahren, entstehen immer wieder unnötig gefährliche Situationen für alle Grundschüler.
Die Fahrbahn ist zu schmal, entgegenkommende Autos weichen zu oft auf den Fußgängerweg aus und gefährden Schul- und Kindergartenkinder.

Die Grundschule Oberer Graben plädiert für „Kiss and Go” und bittet Eltern, im Bereich zwischen REWE und Viehmarktplatz, Abschied zu nehmen.
Ab hier ist es möglich, auch ohne elterliche Begleitung zu Fuß bis an die Schule zu gehen.
Haltemöglichkeiten gibt es in den Parkbuchten am Viehmarktplatz, vor der Kreissparkasse oder in der Stadt am Gänselieselbrunnen
. (siehe auch Schulweg)

Verlässliche Grundschule

Im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule bieten wir für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 verlässliche Betreuungszeiten an.
Diese
Kernzeitbetreuung wird von 7.00 Uhr bis 8.15 Uhr sowie von 11.45 Uhr bis längstens 13.30 Uhr angeboten.
Die Betreuung erfolgt nach Anmeldung und ist kostenpflichtig.
Infos telefonisch unter (07561/9859612 Frau Kalmbach) oder hier.

Versetzungsordnung

Von Klasse 1 nach Klasse 2 steigt ein Schüler ohne Versetzungsentscheidung auf.
In den folgenden Klassenstufen erfolgt eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse, wenn die Leistungen den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und erwarten lassen, dass diese auch die Anforderungen der nächsthöheren Klasse erfüllen werden.
In Ausnahmefällen kann die Klassenkonferenz eine Versetzung beschließen, wenn die Leistungen nur vorübergehend nicht ausreichen und die Anforderungen der nächsthöheren Klasse nach einer Übergangszeit erbracht werden können.