GSOG

Schülerunfallversicherung

Schüler allgemeinbildender Schulen sind gesetzlich unfallversichert:
      auf dem Weg von und zur Schule
      während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
      während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden, und von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden.

Schulhof

In den vergangenen Jahren wurde der Schulhof der Grundschule Oberer Graben unter pädagogischen Gesichtspunkten stetig dem Bewegungsdrang der Kinder angepasst.
Durch das Angebot von großen und kleinen Spielgeräten, haben die Kinder die Möglichkeit, sich in der Großen Pause sinnvoll zu beschäftigen.
Ziel ist es, Aggressionen abzubauen und das soziale Miteinander zu fördern.

Schulberichte

Am Ende von Klasse 1 und 2 erhält jedes Kind einen schriftlichen Schulbericht.
Dieser informiert über das Sozialverhalten, den Arbeits- und den Lernbereich.
In Klasse 1 gibt es kein „Sitzenbleiben". Es erfolgt die Versetzung in Klasse 2, es sei denn, die Eltern entschließen sich für eine freiwillige Wiederholung der 1. Klasse.
Am Ende Klasse 2 gibt es für Deutsch und Mathematik jeweils eine Note.
Ab Klasse 3 werden Zeugnisse ausgegeben mit Noten für die einzelnen Fächer und einer zusätzlichen verbalen Beurteilung.

Schulbezirk

Die Stadt Leutkirch hat zwei Schulbezirke festgelegt.
Die Grenze dieser beiden Schulbezirke ist die Eschach. Der westliche Teil gehört zum Einzugsbereich der Schule am Adenauerplatz.
Der östliche Teil ist der Einzugsbereich der Grundschule Oberer Graben.
Im Einzelnen sind dies: Innenstadt, Pfingstweidesiedlung, Siedlung Untere Halde, Repsweiher- und Strampfelbergsiedlung, sowie die Ortschaft Niederhofen.
Eine weitere Grenze der beiden Schulbezirke ist die Kemptenerstraße.
Der Bereich links davon gehört zum Bezirk der Grundschule Oberer Graben. Stadtauswärts rechts gehört zum Einzugsgebiet der Schule am Adenauerplatz.

Schulbücher

Ihre Kinder erhalten die Bücher im Ausleihverfahren.
Bitte sorgen Sie für einen pfleglichen Umgang.
Versehen Sie alle Bücher mit einem Schutzumschlag.
Bei Beschädigungen müssen diese ersetzt werden.

Schulfruchtprogramm

Seit 2010 nehmen wir am Schulfruchtprogramm des Landkreises Ravensburg teil.
Das von der EU geförderte Programm soll die Wertschätzung von Obst und Gemüse bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.
Kindergärten und Grundschulen werden wöchentlich mit frischem Obst oder Gemüse beliefert.
Neben der Förderung durch die EU wird das Schulfruchtprogramm in unserer Region durch verschiedene Sponsoren und die Obstregion (Obst vom Bodensee) kofinanziert.


Schulgesetz

Den Wortlaut des Schulgesetztes Baden-Württemberg finden Sie hier.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 zu beschließen.
Die Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben.
Eine Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung der zuständigen Konferenz beraten werden.
Der Schulkonferenz gehören bei Schulen ab 14 Lehrerstellen an: der/die Schulleiter/in als Vorsitzende/r, der/die Elternbeiratsvorsitzende/r als stellvertretende/r Vorsitzende/r, fünf Vertreter aus dem Kollegium und fünf Vertreter der Eltern. (neu seit Schuljahr 2014/15)

Schulleitung

Rektorin Ayse Ammermann leitet die Grundschule Oberer Graben seit dem Schuljahr 2020/2021.
Das Konrektorat ist derzeit nicht besetzt.

Schulsozialarbeit

Seit September 2001 gibt es die Schulsozialarbeit am Oberen Graben.
Die Stelle ist im Schuljahr 2022/23 neu zu besetzen und derzeit noch vakant.

Schulpsychologische Beratungsstelle

Staatliches Schulamt Markdorf
Schulpsychologische Beratungsstelle Markdorf
Am Stadtgraben 25
88677 Markdorf
Tel.: 07544 5097-180
Fax: 07544 5097-194
spbs@ssa-mak.kv.bwl.de

Schulweg

Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet.
Nicht immer ist der kürzeste Schulweg auch der sicherste. Ob ein Kind einen sicheren Schulweg hat, hängt nicht zuletzt von seinen Eltern ab.
Sie sollten die Verkehrsgegebenheiten auf dem Schulweg und vor allem das Temperament und Verhalten ihres Kindes abwägen und einschätzen.
Bitte gehen Sie mit Ihren Kindern mehrfach den Schulweg ab und weisen Sie auf mögliche Gefahrenpunkte hin.
Kinder, die mit dem PKW zur Schule gebracht werden, bitte nicht bis vor den Eingangsbereich der Schule fahren.
Lassen Sie Ihr Kind an den Parkbuchten beim Viehmarktplatz oder am Parkplatz vor der Kreissparkasse aussteigen.
Dies entlastet die Verkehrssituation am Oberen Graben und trägt zu einem sicheren Schulweg für alle Schulkinder bei.

Schwimmunterricht

Zum Schulgebäude gehört eine Schwimmhalle mit Lehrschwimmbecken.
Ab der 1. Klasse und in der Grundschulförderklasse (GFK) steht eine Wochenstunde Schwimmen auf dem Stundenplan. 

Sekretariat

Das Sekretariat ist täglich von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.
Unsere Schulsekretärin Ursula Horn, ist während dieser Zeiten erreichbar telefonisch unter (07561/9859610) oder der Emailadresse info@gsoberergraben.de

Sport

Die Teilnahme am Sportunterricht ist für alle Kinder verpflichtend.
Eine Freistellung ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Für den Sportunterricht benötigen die Kinder eine Sporthose, T-Shirt und Hallenschuhe.
Von Vorteil ist es, den Turnbeutel mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. (siehe auch Fundbüro)