GSOG

Kernzeitbetreuung

Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bietet die Schülerbetreuung e.V. eine Kernzeitbetreuung.
Das Angebot richtet sich an berufstätige Eltern oder Alleinerziehende.
Hier können Kinder angemeldet werden, die vor und/oder nach dem Unterricht zu Hause nicht betreut werden können und zu dieser Zeit auch keinen Unterricht haben.
Die Kernzeitbetreuung deckt die Zeiten von 7.00 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und ab 11:45 Uhr bis längstens 13:30 Uhr ab.
Nähere Auskünfte telefonisch unter 07561/9859612 (Schülerbetreuung), 07561/985960 (Sekretariat) oder hier.

Kindergarten/Kooperation

Die Zusammenarbeit mit den Kindergärten ist in einem "Jahresplan zur Kooperation Kindergarten Grundschule" festgeschrieben.
Im Einzugsbereich der Grundschule Oberer Graben liegen die Kindergärten Johannes (ev.), St. Josef (rk.), St. Vinzenz (rk.), Lukas (ev.), St. Hedwig (rk.) und der Freie Waldorfkindergarten Gänseblümchen.
Es besteht auch Kontakt zu den Kindergärten im Stadtgebiet, deren Kinder in unserem Schulbezirk wohnen und hier eingeschult werden.  

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz setzt sich aus allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräften zusammen.
Sie berät über alle Angelegenheiten, die die Klasse insgesamt betreffen, beispielsweise über die Grundschulempfehlung.

Klassenlehrer/in

In der Schule sind Klassenlehrerin oder Klassenlehrer für Kinder und Eltern die wichtigsten Bezugspersonen und ersten Ansprechpartner.
Sie erteilen den größten Teil des Unterrichts, führen die Klassengeschäfte und halten den Kontakt zu den Eltern.
Bei Fragen und Problemen, die Ihr Kind oder die Klasse betreffen, sollten sie immer direkten Kontakt der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes aufnehmen.
Sie geben einen guten Blick auf die Gesamtsituation, unterstützen und erteilen gezielt Ratschläge.

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist ein wichtiges Organ bei der Schulmitwirkung und vertritt die Interessen der Eltern einer Klasse.
Sie ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse beteiligt, indem sie beratende Funktion übernimmt.
Zu Beginn des Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten für die Dauer des Schuljahres einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Pflegschaftssitzungen beruft der Vorsitzende ein.

Kollegium

Zum Kollegium unserer Schule gehören Klassen- und Fachlehrkräfte, Religionslehrkräfte der beiden Kirchen, eine türkische Lehrkraft, eine Förderlehrkraft des SPBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) Don Bosco, eine Förderlehrkraft der Sprachheilschule Arnach und eine Beratungslehrerin.
Unterstützung findet das Kollegium durch eine pädagogische Assistentin sowie eine Lernbegleiterin.
Unsere Schule bildet aus. So gehören dem Team immer wieder Lehramtsanwärter/innen oder Praktikanten/innen an.

Konferenz der Lehrkräfte

In Lehrerkonferenzen wird über Inhalte beraten, die ein Zusammenwirken der Lehrer erfordern.
Alle wichtigen Maßnahmen, die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule notwendig sind, werden hier beschlossen.
Diese Konferenzen fördern die Zusammenarbeit, dienen der gegenseitigen Unterstützung und Austausch von Erfahrungen und Anregungen.

Kooperationen unserer Schule

      innerhalb der „Kooperation Kindergarten Grundschule“ mit den Leutkircher Kindergärten
      innerhalb der "Kooperation Förderbereich“ mit dem SBBZ Don Bosco, der Sprachheilschule Arnach oder weiteren Fördereinrichtungen
      im Rahmen der Gesundheitsvorsorge mit dem DRK, der Jugendzahnpflege, dem Landkreis Ravensburg (Schulfruchtprogramm,…) und „Klasse 2000“
      im Rahmen der „Bewegten Grundschule” mit der TSG Leutkirch (Fußball, Handball, Skiabteilung) und dem Tennisverein Leutkirch

Krankheiten - Meldepflicht und Vorsorge

Übertragbare Krankheiten (Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Röteln, Windpocken, Diphterie, Cholera, Hepatitis A, Ruhr, Salmonellen, TBC, Typhus, Schweinegrippe) sind meldepflichtig.
Ihr Kind darf nicht zur Schule kommen, wenn es an einer dieser Krankheiten erkrankt ist oder eine Erkrankung vermutet wird.
Ein Schulbesuch ist dann wieder erlaubt, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die bestätigt, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr gegeben ist.
Diese Regelung gilt auch bei Ungezieferbefall. (vgl „Läuse”)
Nähere Informationen zur "Wiederzulassung nach Krankheit" finden Sie hier.

Sollte Ihr Kind an einer Krankheit leiden, die besondere Beachtung, Medikamente oder besondere Maßnahmen erfordern (Allergien, Epilepsie, eingeschränktes Seh- und Hörvermögen), ist es wichtig, dies anzugeben. Nur so kann in akuten Situationen gehandelt werden.